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Arbeitnehmerüberlassung

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, besteht ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem Kundenunternehmen (Entleiher). Für die Arbeitnehmerüberlassung gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Wie bei einem regulären Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) beim Arbeitgeber (Verleiher) fest angestellt. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitnehmer nicht beim Arbeitgeber seine Arbeitsleistung erbringt, sondern bei einem anderen Unternehmen, das den Arbeitnehmer ausleiht. Das Weisungsrecht wird dem Entleiher also übertragen. Dieser trägt (häufig gemeinsam mit dem Verleiher) die Verantwortung für den Arbeitsschutz.

Ausführliche Informationen über Zeitarbeit finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitarbeit